| Teilnahmebedingungen |
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Haftung1. Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, welche die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben. 2. Sofern die Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. 3. Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. 4. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (DTU), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zu Grunde. Recht am Bild5. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich, sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein. Teilnehmerrisiko / Unfallversicherung / STVO / Reglement6. Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auf der Meldekarte, dass er die Ausschreibung, Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt. Mit der Unterschrift auf der Meldekarte wird weiter erklärt, dass jedem Teilnehmer bekannt ist, dass soweit die Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, die StVO zu beachten ist. 7. Jeder Teilnehmer ist sich bewusst darüber, dass trotz eventueller Teil- oder Vollsperrungen für den öffentlichen Verkehr Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs die Strecke frequentieren und die Regeln des öffentlichen Verkehrs gelten. Teilnehmer unter 18 Jahren / Sonstiges8. Es besteht Helmpflicht für die Triathlon-Veranstaltung. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung. Nicht erkennbare Startnummern gehen zu Lasten des Teilnehmers. 9. Eine Rückzahlung des Startgeldes bei Nichtantritt erfolgt nicht. Datenschutzbestimmungen: Einwilligung in die Speicherung meiner personenbezogenen Daten10. Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten, die von mir im Rahmen des Registrierungsverfahrens angegeben oder aktualisiert werden, von den Organisatoren gespeichert werden. Ferner willige ich ein, dass die Organisatoren diese Daten zur Übermittlung von Informationen im Rahmen der Veranstaltung an mich verarbeiten und nutzen dürfen. 11. Ich stimme zu, dass die Organisatoren außerdem, soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs der Veranstaltungs-Webseiten und zur Rechtsverfolgung verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch der Veranstaltungsbezogenen Informationen und Dienste, insbesondere durch Verknüpfung (Link) zu rechtswidrigen Artikeln und Angeboten, vorliegen. Kosten12. Die Kosten für die Teilnahme an einem Wettkampf setzt sich zusammen aus dem Startgeld und einem Leistungs-Paket. Beide sind verpflichtend, das Leistungs-Paket kann entsprechend gewählt werden.
13. Der Veranstalter gewährt in Aktionen teilweise Nachlässe auf einzelne Kostenpositionen. Diese Aktionen und deren Regularien sind über die Veranstaltungswebsite einzusehen. 14. Einzel-Teilnehmer an den Wettbewerben "der Halbe" und "der Olympische" müssen eine gültige Triathlon-Lizenz - also eine DTU-Startpaß - vorweisen. Teilnehmer ohne Startpaß haben eine zusätzliche Tageslizenz in Höhe der Gebührenordnung der DTU bzw. der Bestimmungen des Brandenburgischen Triathlon Bundes in Umsetzung derer zu zahlen. Mit Stand vom Dezember 2011 beträgt die Tageslizenz für "der Halbe" 16€ und für "der Olympische" 12€. Dies kann sich in Abhängigkeit der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des BTB ändern. Entsprechend kann bei Abholung der Startunterlagen eine Nach- bzw. Rückzahlung notwendig sein. 15. Reguläre Voranmeldungen können bis zum 03. August 2012 getätigt werden(inkl. Zahlungseingang!). Nachmeldungen sind dann nur noch mit zusätzlicher Nachmeldegebühr in Höhe von 5,-€ am Wettkampftag vor Ort möglich. 16. Anmeldungen gelten erst dann als vollständig abgeschlossen und angenommen, wenn innerhalb einer Woche nach der Online-Anmeldung über die Internetseite der Zahlungseingang vorliegt. Letzter Tag für Zahlungseingänge ist der 03. August 2012. Alle nicht fristgemäß bezahlten Anmeldungen gelten als nicht getätigt und werden aus der Meldeliste wieder gelöscht. |